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Sammelbeförderung

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Zusammenfassung

 
Begriff

Eine Sammelbeförderung ist der unentgeltliche oder verbilligte Transport von mindestens 2 Arbeitnehmern zwischen Wohnung und (erster) Tätigkeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Beförderungsmittel. Die lohnsteuerliche Bedeutung der Sammelbeförderung liegt darin, dass der Gesetzgeber den geldwerten Vorteil einer Sammelbeförderung für den Arbeitnehmer steuerfrei stellt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit der Sammelbeförderung ergibt sich aus § 3 Nr. 32 EStG. Ergänzende Verwaltungsanweisungen enthalten die Lohnsteuer-Richtlinien in R 3.32 LStR.

Sozialversicherung: § 14 Abs. 1 SGB IV definiert den Arbeitsentgeltbegriff in der Sozialversicherung. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV grenzt die allgemeine Definition allerdings dahingehend ein, dass Arbeitsentgeltteile, die lohnsteuerfrei sind, nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Vom Arbeitgeber organisierte Beförderung mehrerer Arbeitnehmer frei frei

Lohnsteuer

1 Steuerfreie Sammelbeförderungen

Die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung von mind. 2 Arbeitnehmern zwischen Wohnung und (erster) Tätigkeitsstätte oder einem festbleibenden, betrieblich geregelten Ort der täglichen Arbeitsaufnahme[1] mit einem vom Arbeitgeber gestellten Beförderungsmittel, z. B. Bus, Kleinbus, Schiff oder Flugzeug, ist steuerfrei.[2] Die Steuerbefreiungsvorschrift ist ebenfalls anzuwenden, wenn das Beförderungsmittel von einem Dritten im Auftrag des Arbeitgebers eingesetzt wird.

[1] § 9 Abs. 1 Nr. 4a Satz 3 EStG.
[2] § 3 Nr. 32 EStG.

2 Voraussetzungen für Steuerfreiheit

Folgende Anforderungen müssen für die Steuerfreiheit erfüllt sein:

  • Mindestens 2 Personen müssen mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bus, Kleinbus, Pkw oder sonstigen Verkehrsmittel zur Arbeit befördert werden.
  • Die Sammelbeförderung muss fü...

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