Aufgrund des Sabbaticals werden regelmäßig weder Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung noch für eine betriebliche Altersversorgung gezahlt. Um die dadurch entstandenen "Versorgungslücken" schließen zu können, dürfen solche Arbeitnehmer Beiträge steuerfrei nachentrichten. Begünstigt sind Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruhte, in Deutschland kein steuerpflichtiger Arbeitslohn bezogen worden ist und auch keine steuerfreien Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung entrichtet worden sind.

Das steuerfreie Volumen für die steuerfreie Nachzahlung von Beiträgen beträgt:

8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) x Anzahl der begünstigten Kalenderjahre.

Berücksichtigungsfähig sind jedoch höchstens 10 Kalenderjahre, für die eine steuerfreie Nachentrichtung in Betracht kommt.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge