Die Verwaltung sieht für Auslandsreisen mit Schiffen besondere Regelungen vor.[1] Für Tage ohne Einschiffung bzw. Ausschiffung sind die für Luxemburg geltenden Tagegelder anzusetzen, sofern das Schiff einer ausländischen Reederei gehört. Bei Schiffen unter deutscher Flagge (Schiffe der Bundesmarine und der Handelsmarine) sind dagegen für Tage auf See Inlandspauschbeträge anzusetzen.[2] Die geänderte Auslegung ist nach der Rechtsprechung geboten, die für Seetage bei Marinesoldaten die Inlandspauschalen ansetzt. Für die Tage der Ein- und Ausschiffung ist das für den Hafenort geltende Tagegeld maßgebend.

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