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Raumakustik / 2 Wichtige Begriffe zur Akustik/Raumakustik

Peter Klatte
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Akustik

Die Lehre vom Schall und dessen Ausbreitung.

Grenzwerte

In der ArbStättV sind die Maximalwerte für alle Arbeitsplätze in Deutschland auf den Grenzwert von 85 dB(A) festgeschrieben.

In der LärmVibrationsArbSchV werden ein unterer und oberer Auslösewert für den Tages-Lärmexpositionspegel und für die Spitzenwerte festgelegt. Das bedeutet, dass ab einem Tages-Lärmexpositionswert von 80 dB(A) vorbeugende Maßnahmen zur Minderung des Lärmpegels zu ergreifen sind.

 
Wichtig

Optimale Grenzwerte am Büroarbeitsplatz

Diese Grenzwerte sind für die Büroarbeit viel zu hoch, hier sind die Angaben aus Abschn. 5.1 ASR A3.7 und Abschn. 8.4.3 DGUV-I 215-410 zu beachten:

  • Tätigkeitskategorie I – hohe Konzentration oder hohe Sprachverständlichkeit: max. 55 dB(A) für überwiegend geistige Tätigkeiten, wie dispositive Büroarbeiten, Bildschirmarbeiten etc.;
  • Tätigkeitskategorie II – mittlere Konzentration oder mittlere Sprachverständlichkeit: max. 70 dB(A) für einfache oder überwiegend mechanisierte Bürotätigkeiten.
  • Tätigkeitskategorie III – geringe Konzentration oder geringe Sprachverständlichkeit: soweit wie möglich reduzieren

Grundgeräuschpegel

Der Grundgeräuschpegel ist die Summe aller Geräusche in einem Raum. Dazu zählen Arbeitsgeräusche, Büromaschinen, Telefonklingeln, Telefongespräche, laute Rufe quer durch den Raum und die von außen eindringenden Geräuschkulisse. Dieser Grundgeräuschpegel sollte etwa 40–45 dB betragen – dann wird er nicht als störend empfunden und verhindert zumeist ungewolltes Mithören der Gespräche.

 
Praxis-Tipp

Nicht störender Grundgeräuschpegel

Dieser Grundgeräuschpegel wird i. d. R. erreicht, wenn das Verhältnis zwischen der äquivalenten Schallabsorptionsfläche im Büro (m2)/Raumvolumen (m3) einen Faktor von 0,33 bis 0,35 ergibt.

Daraus abgeleitet ergibt sich, dass sich ein...

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