Zusammenfassung

 
Begriff

Der Tages-Lärmexpositionspegel ist ein Wert, der die Wirkung eines Geräusches auf das Gehör kennzeichnet. Dieser Wert ist der Mittelwert des Lärmexpositionspegels über eine 8-stündige Arbeitsschicht. Die Erstellung von Lärmminderungsprogrammen, die Tragepflicht von Gehörschutz, die Kennzeichnungspflicht und die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen hängen von der Höhe des Tages-Lärmexpositionspegels ab.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§ 2 Abs. 2 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung enthält die Definition des Tages-Lärmexpositionspegels.

1 Definition

Der Tages-Lärmexpositionspegel wird gemäß § 2 Abs. 2 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung so definiert:

"Der Tages-Lärmexpositionspegel … ist der über die Zeit gemittelte Lärmexpositionspegel bezogen auf eine Achtstundenschicht. Er umfasst alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse."

2 Forderungen der LärmVibrationsArbSchV

  • ab 80 dB(A): Exposition feststellen, Ergebnisse aufzeichnen und mindestens 30 Jahre in einer Form aufbewahren, die eine spätere Einsichtnahme ermöglicht;
  • ab 80 dB(A): Beschäftigte unterweisen;
  • ab 80 dB(A): Gehörschutz kostenlos bereitstellen, Trageempfehlung;
  • ab 80 dB(A): arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung anbieten;
  • ab 85 dB(A): Kennzeichnung von Lärmbereichen;
  • ab 85 dB(A): Tragepflicht der bereitgestellten Gehörschutzmittel;
  • ab 85 dB(A): Lärmminderungsprogramm aufstellen und durchführen.

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