Sachverhalt

Eine Angestellte bezieht ein monatliches Gehalt von 3.950 EUR brutto bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. In den Monaten Januar 01 bis März 02 leistete sie ingesamt 162 Überstunden, die ihr mit der Gehaltsabrechnung März 02 ausbezahlt werden. Im Unternehmen werden 30 % Überstundenzuschlag gezahlt.

Wie hoch ist der Gesamtbruttolohn für März 02 inkl. Überstunden und Überstundenzuschlag? Ist die Behandlung der Überstunden als Einmalzahlung im März 02 zulässig und wie ist sie zu versteuern?

Ergebnis

Der Stundensatz für Gehaltsempfänger kann auch nach den tatsächlichen Arbeitsstunden des jeweiligen Monats ermittelt werden. Dadurch ist der ermittelte Stundensatz in den einzelnen Monaten unterschiedlich hoch.

Überstunden sind als laufendes Entgelt grundsätzlich dem Monat zuzurechnen, in dem sie geleistet wurden.

Aus Vereinfachungsgründen können Arbeitgeber jedoch den Gesamtbetrag wie eine Einmalzahlung verbeitragen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Auszahlung spätestens bis zum 31.3. des Folgejahres erfolgt.

Lohnsteuerlich stellt die Nachzahlung "Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre" dar. Dieser darf bei Zusammenballung der Einkünfte ermäßigt nach der Fünftelregelung besteuert werden.

 
Berechnung Stundensatz  
Stunden monatlich (23 Arbeitstage × 8 Stunden) 184 Std.
Stundenlohn (Bruttolohn 3.950 EUR : 184 Stunden) 21,47 EUR
   
Bruttolohn März 3.950,00 EUR
Zzgl. Überstunden (162 Überstunden × 21,47 EUR) als Einmalzahlung zu verbeitragen + 3.478,14 EUR
Zzgl. Überstundenzuschlag (30 % v. 3.478,14 EUR) als Einmalzahlung zu verbeitragen + 1.043,44 EUR
Gesamtbrutto (lohnsteuer- und beitragspflichtig) 8.471,58 EUR

Hinweis

Für die Auszahlung der Überstunden muss bei Gehaltsempfängern zuerst der Stundenlohn ermittelt werden. Hierfür gibt es 3 verschiedene Möglichkeiten: 4,33-Formel, 4,35-Formel oder tatsächliche Arbeitsstunden. Nach welcher Methode gerechnet wird, ergibt sich entweder aus den betrieblichen Vorgaben oder unterliegt der Entscheidung des Arbeitgebers. Diese Methode sollte jedoch im Entgeltabrechnungsprogramm ausgewählt und dann für alle Arbeitnehmer angewendet werden.

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