Sachverhalt

Eine Mitarbeiterin hat bei ihrem Arbeitgeber 9 Kollegen. Sie beantragt bei ihrem Arbeitgeber eine Freistellung zur Pflege ihrer kranken Mutter.

Hat die Mitarbeiterin Anspruch auf Freistellung zur Pflege?

Ergebnis

Der Anspruch auf Pflegezeit (§ 3 PflegeZG) besteht gegenüber Arbeitgebern, die mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen. In diesem Fall sind nur 10 Mitarbeiter beschäftigt, sodass ein Anspruch nicht besteht. Der Arbeitgeber kann den Antrag ablehnen.

Praxis-Tipp

Bei Unternehmen mit 15 oder weniger Beschäftigten können Arbeitnehmer zwar Pflegezeit beantragen. Der Arbeitgeber muss einen solchen Antrag - innerhalb einer Frist von 4 Wochen – beantworten und bei Ablehnung des Antrags diese Entscheidung begründen. Dabei sind keine hohen Anforderungen an die Ablehnungsbegründung zu stellen.

Wird die Frist nicht eingehalten und oder wird die Ablehnung nicht begründet, hat dies nicht zur Folge, dass eine Genehmigung als erteilt gilt: der Mitarbeiter ist nicht freigestellt.

Hinweis

Wird einem solchen Antrag stattgegeben, hat der Mitarbeiter einen Kündigungsschutz, ihm darf grundsätzlich nicht gekündigt werden.

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