1 Anspruch auf Pflegezeit

 

Sachverhalt

Eine Mitarbeiterin hat bei ihrem Arbeitgeber 9 Kollegen. Sie beantragt bei ihrem Arbeitgeber eine Freistellung zur Pflege ihrer kranken Mutter.

Hat die Mitarbeiterin Anspruch auf Freistellung zur Pflege?

Ergebnis

Der Anspruch auf Pflegezeit (§ 3 PflegeZG) besteht gegenüber Arbeitgebern, die mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen. In diesem Fall sind nur 10 Mitarbeiter beschäftigt, sodass ein Anspruch nicht besteht. Der Arbeitgeber kann den Antrag ablehnen.

Praxis-Tipp

Bei Unternehmen mit 15 oder weniger Beschäftigten können Arbeitnehmer zwar Pflegezeit beantragen. Der Arbeitgeber muss einen solchen Antrag - innerhalb einer Frist von 4 Wochen – beantworten und bei Ablehnung des Antrags diese Entscheidung begründen. Dabei sind keine hohen Anforderungen an die Ablehnungsbegründung zu stellen.

Wird die Frist nicht eingehalten und oder wird die Ablehnung nicht begründet, hat dies nicht zur Folge, dass eine Genehmigung als erteilt gilt: der Mitarbeiter ist nicht freigestellt.

Hinweis

Wird einem solchen Antrag stattgegeben, hat der Mitarbeiter einen Kündigungsschutz, ihm darf grundsätzlich nicht gekündigt werden.

2 Antragsfrist

 

Sachverhalt

Ein Mitarbeiter teilt seinem Arbeitgeber am 5.6. mit, dass er in der Zeit vom 10.6. bis 23.8. eines Jahres seine pflegebedürftige Mutter bei sich zu Hause betreuen müsse. Er verlangt deshalb Freistellung von der Arbeit für diesen Zeitraum.

Hat der Mitarbeiter Anspruch auf Freistellung?

Ergebnis

Der Mitarbeiter hat nach dem Pflegezeitgesetz grundsätzlich einen Anspruch auf Freistellung für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, soweit er nicht schon einen entsprechenden Anspruch in der Vergangenheit hatte.

Er muss eine Antragsfrist von 10 Arbeitstagen einhalten und den Antrag schriftlich stellen.

Da der Mitarbeiter die Frist nicht eingehalten hat, besteht der Anspruch auf Pflegezeit erst ab 20.6. (ohne Berücksichtigung der Wochenenden).

Praxis-Tipp

Der Eingang des Antrags auf Pflegezeit muss dokumentiert werden, damit festgestellt werden kann, ab wann die Pflegezeit frühestens beginnen kann. Bei der Berechnung werden die regelmäßigen Arbeitstage des Betriebs zugrunde gelegt.

Der Mitarbeiter kann selbstverständlich den Antrag auch schon frühzeitiger stellen, die gesetzliche Frist von 10 Arbeitstagen ist eine Mindestfrist. Das Gesetz stellt auf Arbeits- und nicht auf Wochentage ab bei der Berechnung des Ankündigungsfrist: Das Wochenende wird also nicht mit eingerechnet.

Hinweis

Auf einen mündlichen Antrag auf Pflegezeit muss der Arbeitgeber nicht reagieren, das Pflegezeitgesetz schreibt vor, dass der Mitarbeiter den Antrag schriftlich stellt. Hat der Arbeitgeber allerdings auf einen mündlichen Antrag positiv reagiert und die Pflegezeit zugesagt, kann er sich aber nicht nachträglich auf die fehlende Schrift- oder Textform berufen.

3 Verlängerung

 

Sachverhalt

Ein Mitarbeiter hat in der Zeit vom 10.6. bis 23.8. Pflegezeit zur Betreuung seiner pflegebedürftigen Mutter.

Er will die Pflegezeit ab 30.8. verlängern, weil zu diesem Zeitpunkt die andere Person, die die Pflege ab 24.8. übernimmt, selbst in ärztliche Behandlung geht.

Kann der Mitarbeiter die Pflegezeit verlängern?

Ergebnis

Der Mitarbeiter hat nach dem Pflegezeitgesetz einen Anspruch auf eine Pflegezeit von maximal 6 Monaten. Wird zunächst ein kürzerer Zeitraum beantragt, kann der Arbeitnehmer eine Verlängerung verlangen, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt.

Verlängerung des ursprünglichen Zeitraums bedeutet aber den "nahtlosen" Ansatz daran. Im vorliegenden Fall ist jedoch eine Unterbrechung sogar von mehreren Tagen gegeben. Der Mitarbeiter verlangt also keine Verlängerung der Pflegezeit, sondern eine weitere, 2. Pflegezeit für dieselbe pflegebedürftige Person. Hierauf hat der Mitarbeiter aber keinen Anspruch.

Praxis-Tipp

Das Pflegezeitgesetz enthält Mindestbedingungen. Der Arbeitgeber kann auf freiwilliger Basis weitere Pflegezeiten durchaus zulassen, muss aber darauf achten, dass daraus kein für ihn verpflichtender Rechtsanspruch wird entweder durch die sogenannte betriebliche Übung oder aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung heraus. Deshalb sollte der Grund der Ausnahme von den Voraussetzungen des Pflegezeitgesetzes dokumentiert werden, um dann gegebenenfalls gegenüber anderen Beschäftigten rechtssicher argumentieren zu können, warum in dem einen Fall abweichend vom Pflegezeitgesetz gehandelt wurde und in dem anderen Falle nicht.

Will der Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine weitere, gesetzlich nicht geregelte "Pflegezeit" gewähren, kann er mit dem Arbeitnehmer unabhängig vom Pflegezeitgesetz für den entsprechenden Zeitraum eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit vereinbaren mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit ruht.

4 Zweite Freistellung

 

Sachverhalt

Ein Mitarbeiter hatte in der Zeit vom 10.6. bis 23.8. eines Jahres Pflegezeit in Anspruch genommen für die Pflege seiner Mutter.

Er beantragt eine weitere Pflegezeit für den Zeitraum vom 23.12. des Jahres bis 6.1. des Folgejahres und verlangt für diesen Zeitraum die Freistellung von der Arbeit.

Hat der Arbeitnehmer Anspr...

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