1 Gehaltsempfänger, 4,33 Wochen/Monat

 

Sachverhalt

Eine Angestellte erhält ein monatliches Gehalt von 2.000 EUR brutto bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38 Stunden. Im Mai leistet sie insgesamt 12 Überstunden, die ihr mit der Gehaltsabrechnung Mai ausbezahlt werden. Im Unternehmen werden 30 % Überstundenzuschlag gezahlt.

Wie hoch ist der Gesamtbruttolohn für Mai inkl. Überstunden und Überstundenzuschlag?

Ergebnis

Der Stundensatz für Gehaltsempfänger kann nach einer festen Formel ermittelt werden. Es wird dazu ein Quartal mit 4,33 Wochen/Monat wie folgt zugrunde gelegt:

13 Wochen/3 Monate = 4,33 Wochen/Monat

 
Berechnung Stundensatz
Stunden monatlich (38 Stunden × 4,33) 164,54 Std.
Stundenlohn (Bruttolohn 2.000 EUR : 164,54 Stunden) 12,16 EUR
   
Bruttolohn Mai 2.000,00 EUR
Zzgl. Überstunden (12 Überstunden x 12,16 EUR) + 145,92 EUR
Zzgl. Überstundenzuschlag (30 % v. 145,92 EUR) + 43,78 EUR
Gesamtbruttolohn (lohnsteuer- und beitragspflichtig) 2.189,70 EUR

Hinweis

Überstunden sind regelmäßig gesondert zu vergüten, wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag dies vorsehen. Ein besonderer Zuschlag ist nur dann zu zahlen, wenn dieser vereinbart wurde oder betriebs- und branchenüblich ist. Die Überstundenbezahlung setzt sich zusammen aus dem Grundlohn für die jeweilige Überstunde und dem tariflich oder arbeitsvertraglich vereinbarten Mehrarbeits- bzw. Überstundenzuschlag. Beide Teile gehören zum laufenden Arbeitslohn und sind lohnsteuer- und beitragspflichtig. Denkbar und häufig praktiziert ist auch ein Ausgleich durch Freizeitgewährung. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist aber auch eine vertragliche Vereinbarung mit Angestellten zulässig, wonach Überstunden oder Mehrarbeit bereits durch das Gehalt abgegolten werden und somit nicht zusätzlich bezahlt werden müssen.

Mit welcher dieser Formeln gerechnet wird, ergibt sich entweder aus den betrieblichen Vorgaben bzw. unterliegt der Entscheidung des Arbeitgebers. Die entsprechende Formel sollte im Entgeltabrechnungsprogramm ausgewählt und dann für alle Arbeitnehmer angewendet werden.

2 Gehaltsempfänger, 4,35 Wochen/Monat

 

Sachverhalt

Eine Angestellte bezieht ein monatliches Gehalt von 1.950 EUR Brutto bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Im Mai leistet sie insgesamt 12 Überstunden, die ihr mit der Gehaltsabrechnung ausbezahlt werden. Der Überstundenzuschlag beträgt 25 %.

Wie hoch ist der Gesamtbruttolohn für Mai inkl. Überstunden und Überstundenzuschlag?

Ergebnis

Der Stundensatz für Gehaltsempfänger kann nach der 4,35-Formel (Ermittlung der tariflichen Normalzeit) ermittelt werden. Diese Methode bietet die Möglichkeit, auch bei Gehaltsempfängern mit einem festen Stundensatz (Gehaltsstundensatz) zu rechnen. Der 4,35-Formel liegt folgende Berechnung zugrunde:

Ein Jahr hat durchschnittlich 52,2 Wochen bei 12 Monaten. 52,2 Wochen : 12 Monate = 4,35 Wochen/Monat

Der Monat wird bei dieser Methode grundsätzlich mit 4,35 Wochen angesetzt, unabhängig davon, wie viele Tage er tatsächlich hat. Multipliziert man die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit mit 4,35, erhält man die tarifliche Normalzeit.

 
Berechnung Stundensatz
Stunden monatlich (40 Stunden × 4,35) 174 Std.
Stundenlohn (Bruttolohn 1.950 EUR : 174 Stunden) 11,21 EUR
   
Bruttolohn Mai 1.950,00 EUR
Zzgl. Überstunden (12 Überstunden x 11,21 EUR) + 134,52 EUR
Zzgl. Überstundenzuschlag (25 % v. 134,52 EUR) + 33,63 EUR
Gesamtbruttolohn (lohnsteuer- und beitragspflichtig) 2.118,15 EUR

Hinweis

Überstunden sind regelmäßig gesondert zu vergüten. Ein besonderer Zuschlag ist nur dann zu zahlen, wenn dieser vereinbart wurde oder betriebs- und branchenüblich ist. Die Überstundenbezahlung setzt sich aus dem Grundlohn für die jeweilige Überstunde und dem tariflich oder arbeitsvertraglich vereinbarten Mehrarbeits- bzw. Überstundenzuschlag zusammen. Beide Teile gehören zum laufenden Arbeitslohn und sind steuer- und beitragspflichtig. Denkbar und häufig praktiziert ist auch ein Ausgleich durch Freizeitgewährung. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist aber auch eine vertragliche Vereinbarung mit Angestellten zulässig, wonach Überstunden oder Mehrarbeit bereits durch das Gehalt abgegolten werden und somit nicht zusätzlich bezahlt werden müssen.

Mit welcher dieser Formeln gerechnet wird, ergibt sich entweder aus den betrieblichen Vorgaben bzw. unterliegt der Entscheidung des Arbeitgebers. Die entsprechende Formel sollte im Entgeltabrechnungsprogramm ausgewählt und für alle Arbeitnehmer angewendet werden.

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