Sachverhalt

Ein Büroangestellter, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab April 2024 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags bis freitags jeweils 8 Stunden). Sein monatliches Gehalt beträgt 3.600 EUR. Die Arbeit fällt komplett aus, sodass der Arbeitnehmer auch am bundesweiten Feiertag Ostermontag nicht arbeitet.

Wie wirkt sich der Feiertag auf das Kurzarbeitergeld aus?

Ergebnis

Das Kurzarbeitergeld errechnet sich nach einem Leistungssatz von 60 %. Der Leistungsbetrag ergibt sich nach der Tabelle der BA als Differenzbetrag zwischen den maßgeblichen rechnerischen Leistungssätzen des pauschalierten monatlichen Sollentgelts und des pauschalierten monatlichen Istentgelts.

Für Ostermontag erhält der Arbeitnehmer Feiertagsvergütung zulasten des Arbeitgebers. Die Vergütung wird nicht von der Arbeitsagentur erstattet. Allerdings wird die Vergütung für diesen Tag nur in Höhe des Kurzarbeitergeldes gezahlt.

Für die Ermittlung der Vergütung für den Feiertag wird zunächst das Kurzarbeitergeld so ermittelt, als gäbe es gar keinen Feiertag.

 
Gerundetes Sollentgelt 3.600,00 EUR  
Rechnerischer Leistungssatz aus dem Sollentgelt   1.450,05 EUR
Gerundetes Istentgelt 0,00 EUR  
Rechnerischer Leistungssatz aus dem Istentgelt   0,00 EUR
Differenz der rechnerischen Leistungssätze = fiktives Kurzarbeitergeld   1.450,05 EUR

Hinweis: Der April 2024 umfasst inkl. des Feiertags 22 Arbeitstage. Auf den Feiertag entfällt von dem fiktiven Kurzarbeitergeld (1.450,05 EUR : 22 x 1 =) 65,91 EUR. In dieser Höhe ist der Arbeitgeber zur Zahlung der Feiertagsvergütung verpflichtet. Dafür erhält er keine Erstattung von der Arbeitsagentur.

Lohnsteuerrechtliche Beurteilung

Die Feiertagsvergütung stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung:

Die Feiertagsvergütung ist beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in allen Sozialversicherungszweigen. Der Arbeitgeber entrichtet dafür die Beiträge jedoch in voller Höhe allein. Er erhält dafür keine Erstattung der Beiträge von der Arbeitsagentur.

Im nächsten Schritt wird das tatsächliche Kurzarbeitergeld ermittelt. Dabei wird als Istentgelt die "normale" Vergütung für den Feiertag angesetzt.

 
Gerundetes Sollentgelt 3.600,00 EUR  
Rechnerischer Leistungssatz aus dem Sollentgelt   1.450,05 EUR
     
Gerundetes Istentgelt (3.600 EUR : 22 Arbeitstage x 1 Feiertag = 163,64 EUR) 160,00 EUR  
Rechnerischer Leistungssatz aus dem Istentgelt   76,80 EUR
Differenz der rechnerischen Leistungssätze = Kurzarbeitergeld   1.373,25 EUR

Lohnsteuerrechtliche Beurteilung

Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Es unterliegt als Entgeltersatzleistung aber dem steuerlichen Progressionsvorbehalt, d. h. es wird als Einkommen bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt.

Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung:

  • SV-Beiträge aus dem Kurzarbeitergeld sind zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu entrichten, nicht jedoch zur Arbeitslosenversicherung. Als beitragspflichtige Einnahme ist ein fiktives Entgelt i. H. v. 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem ungerundeten Soll- und Istentgelt zugrunde zu legen.
  • Die auf das Kurzarbeitergeld entfallenden SV-Beiträge (einschließlich des Zusatzbeitrags zu Krankenversicherung) sind allein vom Arbeitgeber zu tragen.
 
Brutto-Sollentgelt 3.600,00 EUR
Abzgl. fiktives Brutto-Istentgelt - 160,00 EUR
Differenz 3.440,00 EUR
Fiktives Entgelt für Beitragsberechnung Kurzarbeitergeld (3.440 EUR x 80 %) 2.752,00 EUR
 
Beitragspflichtige Einnahmen
  KV / PV RV ALV
SV Entgelt 65,91 EUR 65,91 EUR 65,91 EUR
SV Fiktives Entgelt 2.752,00 EUR 2.752,00 EUR 0,00 EUR
SV Gesamt 2.817,91 EUR 2.817,91 EUR 65,91 EUR

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge