
Sachverhalt
Am 1.4.2021 nimmt ein Arbeitnehmer, für den die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt, seine Beschäftigung auf.
Er hat folgende Einnahmen:
- Monatslohn 4.900 EUR, einschließlich 150 EUR Kinderzuschlag und 50 EUR Nachtzuschlag
- Firmenwagen, auch zur privaten Nutzung, geldwerter Vorteil monatlich 250 EUR
- Vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld 3.000 EUR (jeweils im November)
- Vertraglich zugesicherte Gewinnbeteiligung, mindestens 1.000 EUR, sie steigert sich als nicht garantierte Gewinnbeteiligung auf bis zu 3.000 EUR (jeweils im Juni)
Unterliegt der Arbeitnehmer der Krankenversicherungspflicht?
Berechnung regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt | |
Arbeitsentgelt (4.900 EUR × 12 Monate) | 58.800 EUR |
Geldwerter Vorteil Firmenwagen (250 EUR × 12 Monate) | + 3.000 EUR |
Weihnachtsgeld | + 3.000 EUR |
Gewinnbeteiligung | + 3.000 EUR |
Jahresarbeitsentgelt gesamt | 67.800 EUR |
Abzgl. Nachtzuschläge (50 EUR × 12 Monate) | - 600 EUR |
Abzgl. unregelmäßige Gewinnbeteiligung | - 2.000 EUR |
Abzgl. Kinderzuschlag (150 EUR x 12 Monate) | - 1.800 EUR |
Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt | 63.400 EUR |
Lösung
Die Gewinnbeteiligung als variabler Entgeltbestandteil zählt grundsätzlich nicht zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt. Lediglich der Anspruch auf den Mindestbetrag (hier: 1.000 EUR) ist beim regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zu berücksichtigen.
Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (63.400 EUR) des Arbeitnehmers überschreitet die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (2021: 64.350 EUR) nicht. Der Arbeitnehmer ist krankenversicherungspflichtig.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen