Sachverhalt

Ein Mitarbeiter wird für 3 Jahre ins Ausland entsandt. Er behält seinen deutschen Wohnsitz bei. Zusätzlich nimmt er sich eine Wohnung im Ausland. Der deutsche Arbeitsvertrag wird ruhend gestellt und der Mitarbeiter erhält einen neuen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen im Ausland.

Besteht Lohnsteuerpflicht in Deutschland?

Ergebnis

Es besteht keine Lohnsteuerpflicht. Ein Freistellungsantrag nach dem DBA ist daher auch nicht erforderlich.

Zwar hat der Mitarbeiter weiterhin Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, da er hier ansässig ist. Die Voraussetzung des inländischen Arbeitgebers ist jedoch nicht erfüllt. Ein aktiver Arbeitsvertrag besteht nur mit dem Unternehmen im Ausland, das in Deutschland keine Betriebsstätte und auch keinen ständigen Vertreter hat.

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