Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer erhält vor Beginn der Altersteilzeit ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 4.000 EUR und zusätzlich als Sachbezug einen Dienstwagen. Der monatlich zu versteuernde geldwerte Vorteil für den Dienstwagen beträgt 550 EUR. Nach dem Altersteilzeitvertrag beträgt das Regelarbeitsentgelt ab Beginn der Altersteilzeit 2.000 EUR. Der Dienstwagen wird vom Arbeitgeber weiterhin zur Verfügung gestellt.

Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen?

Ergebnis

 
Beitragspflichtige Einnahme in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung 2.550 EUR
Zusätzliche beitragspflichtige Einnahme in der Rentenversicherung (80 % von 2.550 EUR) 2.040 EUR

Sachbezüge werden bei der Ermittlung der zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahme in der Rentenversicherung berücksichtigt. Das zu Grunde zu legende rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung während der Altersteilzeitarbeit ist mit 4.590 EUR somit höher als vor Beginn der Altersteilzeit (4.550 EUR).

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