Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer erhält vor Beginn der Altersteilzeit ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 4.000 EUR. Nach dem Altersteilzeitvertrag beträgt das Regelarbeitsentgelt ab Beginn der Altersteilzeit 2.000 EUR. Der Aufstockungsbetrag (gesetzlicher Mindestbetrag) beträgt 400 EUR (20 % von 2.000 EUR).
Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen?
Ergebnis
Beitragspflichtige Einnahme in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung | 2.000 EUR |
Zusätzliche beitragspflichtige Einnahme in der Rentenversicherung (80 % von 2.000 EUR) | 1.600 EUR |
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