Vor Erreichen des Regelrentenalters
In der Arbeitslosenversicherung sind Bezieher von Altersgeld, die daneben eine abhängige Beschäftigung ausüben, grundsätzlich versicherungspflichtig. Eine Ausnahme gilt z. B. bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung.
Ab Erreichen des Regelrentenalters
Altersgeldbezieher sind versicherungsfrei, wenn sie das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des SGB VI vollenden. Versicherungsfreiheit tritt ein mit Ablauf des Monats, in dem sie das maßgebliche Lebensjahr vollenden.[1]
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