In der Rentenversicherung sind Altersgeldbezieher grundsätzlich versicherungspflichtig. Eine Ausnahme gilt z. B. bei Ausübung einer kurzfristigen Beschäftigung.

Erreichen einer Altersgrenze

Wird neben dem Bezug von Altersgeld eine Beschäftigung ausgeübt, gilt für die Rentenversicherung Folgendes: In der Beschäftigung ist der Altersgeldbezieher nicht versicherungsfrei als Versorgungsbezieher nach Erreichen einer Altersgrenze. Bei dem Bezug von Altersgeld handelt es sich nicht um eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, womit es an einer Voraussetzung für die Versicherungsfreiheit fehlt.[1]

 
Hinweis

Versicherungsfreiheit für andere Rentner

Hiervon unberührt bleibt – soweit die Voraussetzungen erfüllt sind – die Versicherungsfreiheit z. B. von Personen,

  • die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente wegen Alters beziehen oder
  • die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung aus ihrer Versicherung erhalten haben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge