Pensionäre haben nach beamtenrechtlichen Vorschriften auch Anspruch auf Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit. Bei einem privaten Versicherungsunternehmen sind krankenversicherte Pensionäre zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Diese muss die Beihilfeleistungen im Pflegefall bis zu der Höhe ergänzen, die insgesamt der Art und dem Umfang der Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung entspricht.[1]

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind freiwillig versicherte Pensionäre versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung.[2] In diesen Fällen ist die o. g. Ergänzung durch eine zusätzliche Pflegeversicherung nicht erforderlich.

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