Pensionäre haben nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall. Sie ergänzen diesen Beihilfeanspruch regelmäßig durch eine private Krankenversicherung, die lediglich die durch den Beihilfeanspruch nicht abgedeckten Kosten umfasst (= Teilversicherung).

Pensionäre können sich aber auch alternativ in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern[1], wobei in der gesetzlichen Krankenversicherung keine auf den Beihilfeanspruch abgestimmte Versicherung (Restkostenversicherung) abgeschlossen werden kann. Pensionäre erwerben daher dort den vollen Krankenversicherungsschutz.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge