Begriff

Als Rohr-, Saiten- oder Blattgeld werden Arbeitgeberzuschüsse bezeichnet, die z. B. bei einem Orchester angestellte Musiker für die Instandhaltung und/oder Reparatur ihrer beruflich genutzten Musikinstrumente erhalten. Die Instrumente müssen Eigentum der Musiker sein.

Ersetzt der Arbeitgeber aufgrund einer tarifvertraglichen Verpflichtung dem als Orchestermusiker beschäftigten Arbeitnehmer die Instandsetzungskosten des Musikinstruments, handelt es sich dabei ebenfalls um steuerfreien Auslagenersatz.

Wird der Arbeitgeberzuschuss auf Grundlage der tatsächlich nachgewiesenen Kosten gezahlt, ist er weder steuer- noch beitragspflichtig.

Die pauschale Kostenerstattung ist ebenfalls möglich, aber nur dann lohnsteuer- und damit auch beitragsfrei, wenn die tatsächlichen Aufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten nachgewiesen werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Gemäß BFH, Urteil v. 21.8.1995, VI R 30/95, BStBl 1995 II S. 906 ist der pauschale Auslagenersatz möglich, wenn die Aufwendungen regelmäßig wiederkehren und im Großen und Ganzen dem tatsächlichen Aufwand entsprechen. Der steuerfreie Auslagenersatz aufgrund tarifvertraglicher Regelungen bei Orchestermusikern ergibt sich aus dem BFH-Urteil v. 28.3.2006, VI R 24/03, BStBl 2006 II S. 473.

Sozialversicherung: Die Beitragsfreiheit basiert auf der Lohnsteuerfreiheit und ist in § 1 Abs. 1 Satz 1 SvEV geregelt.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Rohr-, Saiten- oder Blattgeld bei Einzelnachweis oder Nachweis für repräsentativen 3-Monatszeitraum frei frei

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