- Psychische Entlastung der für die Freisetzung von Mitarbeitern Verantwortlichen
- Demonstration der Wahrnehmung unternehmerischer Fürsorgepflicht
- Erleichterung der Korrektur von Fehlbesetzungen im Management
- Verbesserung von Unternehmensimage und -kultur mit Wirkung nach innen und außen einschließlich der verbleibenden Mitarbeiter
- Reduzierung von Negativpropaganda durch die Betroffenen sowie Aufrechterhaltung von deren Arbeitsleistung bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen
- Schnellere und weitgehend einvernehmliche Trennung mit Vermeidung unnötiger Spannungen sowie von gerichtlichen Auseinandersetzungen
- Mögliche Verringerung von Laufzeiten in Arbeitsverträgen
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