Sehr geehrte/r Frau/Herr …,

hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis unter Anwendung der ordentlichen Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, d. h. zum Ablauf des 31.5.2024.

Der Betriebsrat wurde zur Kündigung angehört. Seine Stellungnahme ist in Kopie als Anlage beigefügt.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie nach § 38 Abs. 1 SGB III verpflichtet sind, sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Dies muss mindestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bzw., wenn die Kündigungsfrist kürzer ist, innerhalb von 3 Tagen nach Zugang dieser Kündigung geschehen. Eine Arbeitssuchendmeldung kann online, persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Diese Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Versäumen Sie diese Frist, müssen Sie mit Nachteilen beim Bezug von Arbeitslosengeld rechnen. Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass Sie eigene Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung entfalten müssen.

Mit freundlichen Grüßen

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