Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Arbeit auf österreichischem Gebiet erfolgt sein. Nachträgliche Änderungen müssen ebenfalls gemeldet werden.

Die vereinfachten Meldungen sind vor der ersten Entsendung zu übermitteln.

In der Transportbranche sind die Meldungen vor der Arbeitsaufnahme zu übermitteln. Werden entgegen der übermittelten Meldung andere Arbeitnehmer oder Fahrzeuge eingesetzt, müssen neue Meldungen übermittelt werden.

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