Verzichtet ein Arbeitnehmer im Voraus schriftlich ganz oder teilweise auf eine Einmalzahlung, hat das auch versicherungsrechtliche Konsequenzen. Eine nicht ausgezahlte Einmalzahlung wird bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts nicht berücksichtigt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge