Bruttobezug bei sonstigen Bezügen (z. B. Nettogratifikationen) ist der Nettobetrag zuzüglich der tatsächlich abgeführten Beträge an

  • Lohnsteuer,
  • ggf. Solidaritätszuschlag,
  • ggf. Kirchensteuer und
  • übernommenen Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung.

Der hiernach ermittelte Bruttobetrag ist auch bei späterer Zahlung sonstiger Bezüge im selben Kalenderjahr bei der Ermittlung des maßgebenden Jahresarbeitslohns zugrunde zu legen.

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