Begriff

Abzüge vom oder Zuzahlungen zum Nettolohn werden nach der Zwischensumme "Nettoverdienst" auf der Gehaltsabrechnung aufgeführt. Nettobezüge werden dem Nettolohn hinzugerechnet, Nettoabzüge vom Nettolohn abgezogen – es verbleibt der Auszahlungsbetrag. Nettobezüge und Nettoabzüge haben keine Auswirkung auf die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherung, sie sind weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig. Es kann sich um die verschiedensten Be- und Abzüge handeln, z. B. den Abzug bereits gezahlter Vorschüsse oder die Erstattung von Reisekosten mit der Lohnabrechnung. Mittels Nettobezügen und Nettoabzügen werden auch Vorgänge korrigiert, die über Hinzurechnungen beim Bruttolohn berücksichtigt und bei der Auszahlung wieder korrigiert werden müssen, z. B. der geldwerte Vorteil beim Dienstwagen.

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