Praxis-Beispiel

Nettobe- und -abzüge

Ein Arbeitnehmer, Steuerklasse I, keine Kinder, konfessionslos, gesetzlich krankenversichert, Zusatzbeitrag 1,7 %, erhält 2024 neben einem monatlichen Bruttolohn von 2.500 EUR vom Arbeitgeber einen Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen (VWL) i. H. v. 39 EUR (steuer- und sozialversicherungspflichtig). Er nutzt einen Dienstwagen für private Fahrten, geldwerter Vorteil monatlich 210 EUR (steuer- und sozialversicherungspflichtig).

Für den Monat Juli werden dem Arbeitnehmer mit der monatlichen Lohnabrechnung 100 EUR Reisekosten steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt. Außerdem wird mit der laufenden Lohnabrechnung ein Bußgeldbescheid über 80 EUR verrechnet, den der Mitarbeiter mit dem Dienstwagen verursacht hat (ohne Auswirkung auf die Steuer und Sozialversicherung).

Ergebnis: Zahlungen, die steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben (z. B. Reisekosten) oder bei denen sich keine Auswirkungen auf die Steuer oder Sozialversicherung ergeben (z. B. Bußgeld), werden als Nettoabzüge bzw. Nettobezüge abgerechnet.

Außerdem werden Korrekturen des Auszahlungsbetrags (direkte Überweisung der VWL an das Anlageinstitut) sowie die Verrechnung des geldwerten Vorteils über Nettoabzüge durchgeführt.

Schematische Darstellung der Lohnabrechnung:

 
Bruttogehalt 2.500,00 EUR
Vermögenswirksame Leistungen + 39,00 EUR
Sachbezug "Dienstwagen" + 210,00 EUR
Gesamtbrutto 2.749,00 EUR
Steuerrechtliche Abzüge (LSt) - 261,58 EUR
Sozialversicherungsrechtliche Abzüge (KV, PV, RV, ALV) - 578,67 EUR
Nettoverdienst 1.908,75 EUR
Nettobezug "Reisekosten" + 100,00 EUR
Nettoabzug "Sachbezug Dienstwagen" - 210,00 EUR
Nettoabzug "Überweisung VWL" - 39,00 EUR
Nettoabzug "Bußgeld" - 80,00 EUR
Auszahlungsbetrag 1.679,75 EUR

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