Zur Konkretisierung der Berichtspflichten hat die Kommission inzwischen Standards erlassen.[1] Diese sog. "European Sustainability Reporting Standards" (ESRS) gliedern sich in 12 Teile (Anlage – Annex 1).[2] Die wesentlichen Begriffe werden in einem Glossar definiert (Anlage – Annex 2).[3]
Innerhalb der Standards wird zwischen 3 Kategorien unterschieden:
- Die generellen Standards enthalten allgemeine Vorgaben zu Darstellung und Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts.[4]
- Die themenbezogenen Standards konkretisieren die allgemeinen Angaben in Bezug auf ein Nachhaltigkeitsthema.[5]
- Die (noch nicht erlassenen) sektorbezogenen Standards sind multi-thematisch und konkretisieren die allgemeinen Angaben um die Auswirkungen, Chancen und Risiken in Bezug auf einen Wirtschaftszweig oder -sektor.[6]
In den Standards gibt es grundsätzlich 4 Arten von Angaben:[7]
- Governance
- Strategie
- Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie
- Parameter und Ziele
Die Standards unterscheiden außerdem zwischen 3 Zeithorizonten:[8]
- Kurzfristig = Berichtszeitraum
- Mittelfristig = Berichtszeitraum + 5 Jahre
- Langfristig = Berichtszeitraum + mehr als 5 Jahr
Die Unternehmen können von den zeitlichen Vorgaben abweichen.[9]
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