Einerseits unterscheidet die Richtlinie begrifflich zwischen Unternehmen im öffentlichen Interesse und sonstigen Unternehmen.[1]

Unternehmen im öffentlichen Interesse sind

  • Unternehmen, die unter das Recht eines Mitgliedstaates fallen und deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaates zugelassen sind oder
  • Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und alle anderen Unternehmen, die von Mitgliedstaaten als Unternehmen von öffentlichem Interesse bestimmt werden.

Andererseits definiert die Richtlinie verschiedene Kategorien von Unternehmen und Unternehmensgruppen[2] nach Bilanzsumme, Nettoumsatzerlös und durchschnittlicher Zahl der Beschäftigten während des Geschäftsjahres, die kumulativ vorliegen müssen, um die jeweilige Kategorie zu erfüllen:

 

Übersicht: Kategorien von Unternehmen

  Große Unternehmen bzw. Gruppen[3] Mittlere Unternehmen bzw. Gruppen[4] Kleine Unternehmen bzw. Gruppen[5] Kleinstunternehmen[6]
Bilanzsumme > 20 Mio EUR < / = 20 Mio. EUR < / = 4 Mio. EUR < / = 350.000 EUR
Nettoumsatzerlös > 40 Mio. EUR < / = 40 Mio. EUR < / = 8 Mio. EUR < / = 700.000 EUR
Durchschnitt: Beschäftigte pro Geschäftsjahr > 250 < / = 250 < / = 50 < / = 10

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