Die Neuerungen im Nachhaltigkeitsrecht betreffen auch immer mehr den HR-Bereich.

Nachhaltigkeit und Human Resources ist ein Thema mit vielen Facetten. Es geht dabei nicht nur um die soziale Verantwortung von Unternehmen für die eigenen Mitarbeiter im Innenverhältnis.[1] Die HR-Optimierung hat auch Auswirkungen, wie eine nachhaltige Unternehmensentwicklung von Geschäftspartnern und Investoren im Außenverhältnis wahrgenommen wird.[2] In Zeiten von Personalknappheit[3] und demografischem Wandel[4] wird die Beantwortung von Nachhaltigkeitsfragen im HR-Bereich immer wichtiger. Durch die Nachhaltigkeitsberichte ist es auch möglich, dass sich potenzielle Bewerber einen Eindruck über die Arbeitsbedingungen in einem Unternehmen verschaffen.[5] Durch die öffentliche Berichterstattung wird der nachhaltige Umgang mit HR immer mehr zu einem Faktor im Wettbewerb um die besten Köpfe ("War of Talents").[6] Die Darstellung des Ausgleichs zwischen Nachhaltigkeit und HR im Nachhaltigkeitsbericht wird immer mehr zur Visitenkarte des Arbeitgebers von Morgen.[7]

Es ist wichtig, dass Geschäftsführung und HR-Abteilungen frühzeitig in die Berichterstattung eingebunden werden, um nachhaltige Strategien und Maßnahmen umzusetzen. Wie immer gilt auch hier der Grundsatz: Es kann nur dasjenige berichtet werden, was tatsächlich umgesetzt worden ist ("ob"). Es kann nur dasjenige angegeben werden, was in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben darstellbar ist ("wie"). Unternehmen dürfen also nur solche Ziele und Maßnahmen in ihre Berichte aufnehmen, die wirklich angestrebt und durchgeführt wurden, um sich nicht des Vorwurfs des "Green Washing" auszusetzen.[8] Viele der untenstehenden Punkte sind jedoch nicht von heute auf morgen zu implementieren, sondern bedürfen einer sorgfältigen Vorbereitung und teilweisen Transformation im HR-Bereich, in denen auch beispielsweise die Arbeitnehmervertretungen einzubeziehen sind. Die Nachhaltigkeitsberichte sollen nämlich auch explizit den Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter ermöglichen, sich in den Dialog über Nachhaltigkeitsthemen einzubringen.

Die Neuerungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfordern, dass in den Berichten die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern abgebildet werden. Um alle hierfür notwendigen HR-relevanten Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, sind Unternehmen nicht nur gut beraten, eine entsprechende Expertise in den HR-Abteilungen aufzubauen. Sie sollten sich auch frühzeitig mit den rechtlichen Anforderungen vertraut machen, die der Europäische Gesetzgeber an die Nachhaltigkeitsberichterstattung im HR-Bereich stellt.

 
Praxis-Beispiel

Nachhaltigkeitsberichte mit HR-Bezug

In Deutschland gibt es bereits zahlreiche Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichte unter unterschiedlichen Namen und in unterschiedlicher Form aufstellen. Darunter finden sich nicht nur große Unternehmen wie z. B. die Henkel AG & Co. KGaA[9] oder die Heidelberg Cement AG.[10] Auch immer mehr kleine und mittlere Unternehmen gehen dazu über, eigene Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen, wie z. B. die Assmann GmbH & Co. KG[11] oder die elobau GmbH & Co. KG.[12] In allen erwähnten Nachhaltigkeitsberichten tauchen bereits Angaben mit HR-Bezug auf.[13] Die Darstellung und der Detailgrad der Angaben weichen jedoch voneinander ab:

Assmann[14] und Heidelberg Cement[15] konzentrieren sich vor allem auf qualitative Beschreibungen. Henkel[16] und elobau[17] geben dagegen viel qualitatives Datenmaterial an, die als Grafiken und Tabellen in den Text eingebunden sind. Henkel stellt die HR-Aspekte gesammelt unter der Überschrift "Gemeinschaft" dar und untergliedert diesen Abschnitt in 3 Teile ("Chancengleichheit", "Bildung" und "Wohlergehen"), in denen es faire Arbeitsbedingungen, Diversität und Inklusion sowie Entwicklung der Mitarbeiter und Gesundheits-/Arbeitsschutz darstellt.[18] Heidelberg Cement geht neben anderen Nachhaltigkeitsthemen auch auf HR-Aspekte der eigenen Beschäftigten ein, wie Inklusion, Diversität und Arbeitssicherheit.[19] Auch der Nachhaltigkeitsbericht von elobau enthält einen eigenen Abschnitt über "Mitarbeitende", in der neben Weiterbildungen, Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz auch die Ausgestaltung der Arbeitsverträge und betriebliche Mitbestimmung aufbereitet wird.[20]

[1] Vgl. Linda Mory, Soziale Verantwortung nach Innen. Dimensionen, Wirkungsbeziehungen und Erfolgsgrößen einer internen CSR, Heidelberg 2014.
[2] Vgl. Holger Schlosser und Gerwin Kahabka, HR-Optimierungsstrategien für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung, Siegburg 2019.
[3] Vgl. Sabine Elias-Linde, Personalknappheit und nachhaltiges Ressourcenmanagement. Analyse, Lösungsansätze und Gestaltungsmöglichkeiten, Wiebsaden 2013 (Diss. Bremen 2012).
[4] Vgl. Markus Rimser, Generation Resource Management. Nachhaltige HR-Konzepte im demografischen Wandel, Leonberg 2006 (ND Wiesbaden 2014).
[5] Diesen wichtigen Aspekt hat die RL 2022/2464/EU übersehen, vgl. aber Erwägung Nr. 9 (S. 18) und Nr. 12 (S. ...

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