Neben externen Nachhaltigkeitszielen (Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft) ist auch die Mitarbeiterbindung selbst Teil der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens. Dabei sind Mitarbeiterbeteiligungsmodelle in Form von Aktienprogrammen oder auch eine betriebliche Altersvorsorge langfristig ausgelegte Vergütungsanreize, die Arbeitnehmer stärker mit dem Unternehmen verbinden und ihre Wirkung gerade bei einem langfristigen Verbleib zeigen. Insbesondere muss bei diesen Modellen auch beachtet werden, dass diese Formen der Beteiligung keine Mitarbeitergruppe unangemessen bevorzugt oder benachteiligt. So ist es oftmals zulässig Arbeitnehmer in der Probezeit außen vor zu lassen; andererseits kann eine Herausnahme einer bestimmten Altersgruppe ggf. eine unzulässige Altersdiskriminierung darstellen. In diese Kategorie fallen auch die Einführung von Langzeitkonten für Arbeitnehmer, die z. B. ihre angesammelte Arbeitszeit für ein Sabbatical oder ähnliches nutzen können. Hierbei spielen vor allem sozialversicherungsrechtliche Themen gemäß §§ 7a ff. SGB IV und wiederum Mitbestimmungsthemen eine Rolle.

Die Einführung solcher Modelle ist jedoch administrativ aufwendig und daher nicht für jedes Unternehmen tatsächlich umsetzbar.

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