In einigen Branchen, etwa im Automobilbereich, ändern sich jedoch nicht nur die Prozesse im Unternehmen, sondern aufgrund gesetzlicher Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz auch die Produkte oder sogar das ganze Geschäftsmodell. Dabei haben die Unternehmen unterschiedliche Möglichkeiten, diesen Änderungen zu begegnen:

Klassischerweise kann es bei einer Transformation des Geschäftsmodells zu betrieblichen Änderungen führen, bei denen die Arbeitnehmervertretungen diverse Mitbestimmungsrechte haben. Als Beispiel kann ein Outsourcing verschiedener Unternehmensbereiche genannt werden. Als Betriebsänderung nach § 111 BetrVG muss ein Interessenausgleich und bei Vorliegen von Nachteilen für die Belegschaft, z. B. bei Schließungen und Verlegungen von Betrieben, ein Sozialplan mit dem Betriebsrat verhandelt werden. Hierbei sind gerade bei weitreichenden Organisationsänderungen oftmals die Schwellenwerte der § 111 BetrVG überschritten.

Zudem stehen die Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Mitarbeiter entsprechend den geänderten Rahmenbedingungen zu schulen und weiterzubilden. Insofern haben Mitarbeiter einerseits die Pflicht, sich im Rahmen ihrer Tätigkeit weiterzubilden; eine Umschulung zu einer anderen Tätigkeit kann jedoch nur unter Mitwirkung der jeweiligen Arbeitnehmer erfolgen. Dabei können Unternehmen Fördermöglichkeiten nach §§ 81 ff. SGB III nutzen. Aber auch bei der Aus- und Weiterbildung sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bspw. nach § 92 BetrVG und §§ 96, 98 BetrVG zu beachten. Zudem werden diese Themen oftmals auch in den einschlägigen Tarifverträgen geregelt.

Es können im Zuge der Transformation auch neue Karrierepfade oder Vergütungsmodelle eingeführt werden, wodurch Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG ausgelöst werden. Gerade bei größeren Unternehmen müssen für eine geeignete Personalstrategie Unmengen an Daten analysiert und verarbeitet werden. Dies wird nur mit entsprechenden IT-Tools möglich sein. Auch hier sind Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG bei der Einführung der Tools zu beachten.

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