(1) Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Geburt vorgenommen werden. Dabei soll das Hämoglobin bestimmt werden.

 

(2) Die Empfehlungen der Schutzimpfungs-RL zur Pertussisimpfung im Wochenbett sind zu beachten.

 

(3) Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen, spätestens jedoch acht Wochen nach der Geburt durchgeführt werden. Die Untersuchung umfasst:

 

1.

Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschließlich Hb-Bestimmung),

 

2.

Feststellung des gynäkologischen Befundes,

 

3.

Blutdruckmessung,

 

4.

Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiß und Zucker,

 

5.

bakteriologische Urinuntersuchungen, soweit nach Befundlage erforderlich (zum Beispiel bei auffälligen Symptomen, rezidivierenden Harnwegsinfektionen in der Anamnese, Z. n. Frühgeburt, erhöhtem Risiko für Infektionen der ableitenden Harnwege) sowie

 

6.

Beratung der Mutter.

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