Innerbetriebliche Hilfe hat das Ziel, Maßnahmen gegen den Mobber einzuleiten und konsequent durchzusetzen. Dabei geht es u. a. um arbeitsrechtliche Mittel wie Rüge oder Ermahnung, Abmahnung, Versetzung oder Kündigung. Eine andere Verfahrensweise, die zu einer schnellen Auflösung einer akuten Mobbing-Problematik führen kann, ist der so genannte Shared Responsibility Approach (s. unten).

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