Ausgehend von der soziologischen Forschung werden die Abläufe des Mobbings in Betrieben in 4 Phasen aufgeteilt. In der nachfolgenden Aufstellung werden dazu Handlungsanweisungen zur Mobbing-Prophylaxe und zur Reaktion auf bestehendes Mobbing hinzugestellt.

 
Mobbingphasen Aktivitäten des Personalverantwortlichen
1.

Konfliktphase

In vielen Fällen schwelt ein Konflikt, der ein Klima dafür schafft, dass Vorgesetzte oder Kollegen sich eine Person als "Sündenbock" aussuchen.

Konflikte erkennen

Gespräche führen

Diskussion versachlichen und Personifizierung nicht zulassen.
2.

Personifizierung

Hier nehmen die Mobber- und Gemobbten-Positionen konkrete Gestalt an. Der Gemobbte wird zum Außenseiter. Er wartet förmlich auf neue Angriffe.

Erkennen der Mobber- und Gemobbten-Struktur

Konfliktgespräche mit beiden Parteien

Lösungsmöglichkeiten über einvernehmliche Versetzungen.
3.

Eskalationsphase

Das Mobbing zeigt Wirkung. Das Opfer ist so verunsichert, dass ihm Fehler unterlaufen. Dies bestätigt die Mobber. Es kommt zu ersten offiziellen Beschwerden.

Arbeitsrechtliche Maßnahmen

Anhörung/Ermahnung/Information des Betriebsrats.
4.

Ausschlussphase

Der Gemobbte gibt entweder genervt selbst auf und kündigt oder die aus dem Mobbing resultierende Fehlerquote ist so hoch geworden, dass über entsprechende Abmahnungen eine leistungsbedingte Kündigung erfolgt ist. Dazwischen liegen häufig Zeiten von Arbeitsunfähigkeit. In Extremfällen führt das Mobbing auch zur Anerkennung einer Erwerbsunfähigkeitsrente.

Kommt es so weit, finden Auseinandersetzungen allenfalls noch auf der gerichtlichen Ebene statt. Hier besteht für den Personalverantwortlichen ein hohes Risiko, denn Kündigungen im Zusammenhang mit Mobbing-Fällen werden von den Gerichten ernsthaft auf ihre Wirksamkeit untersucht (vgl. die Ausführungen zu Mobbing und Arbeitsrecht).

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