Der Auslandseinsatz von Mitarbeitern erfordert neben den arbeitsrechtlichen Besonderheiten die Einhaltung und Wahrung öffentlich-rechtlicher Vorgaben des Einsatzstaates. Dies betrifft die vorbereitende Beantragung sämtlicher Aufenthaltstitel wie Visum, Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsgenehmigung – dies gilt v.a. beim Einsatz in Nicht-EU-Staaten, während der Einsatz im EU aufgrund der umfassenden Arbeitnehmerfreizügigkeit regelmäßig lediglich Meldepflichten betrifft.
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