Die Übernahme von Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber ist eine Vereinbarung, bei der das Unternehmen bereit ist, die Kosten für die berufliche Ausbildung oder Fortbildung eines Mitarbeiters zu tragen. Diese Art von Leistung ist ein Teil der Mitarbeiterentwicklung und gleichzeitig ein Anreiz für Mitarbeiter, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse zu erweitern, um ihre Leistungsfähigkeit zu verbessern und sich beruflich weiterzuentwickeln. Die Übernahme durch den Arbeitgeber kann mit einer sogenannten Bindungsklausel für den Mitarbeiter für die Dauer der Weiterbildung oder sogar noch eine Zeitspanne darüber hinaus gekoppelt werden. Hier gibt es oftmals auch Rückzahlungsklauseln, falls der Mitarbeiter das Unternehmen dann (trotzdem) vor Ablauf dieser Bindungszeit verlässt.

Bei vorformulierten Rückzahlungs- und Bindungsklauseln sind die Maßstäbe des § 307 BGB anzuwenden. Hier spielen die Art der Weiterbildung, die Dauer der Bindung als auch die Höhe der Rückzahlungsverpflichtung eine wesentliche Rolle, die jeweils dann im Einzelfall zu prüfen sind.

 
Hinweis

Rückzahlungsverpflichtungen unterliegen strengen Maßstäben

Die Vereinbarung solcher Rückzahlungsklauseln unterliegt strengen Maßstäben. Vorformulierte Rückzahlungs- und Bindungsklauseln sind allerdings nur in engen Grenzen zulässig. Sie sind an den Maßstäben des § 307 BGB zu messen. Hier spielen die Art der Weiterbildung, die Dauer der Bindung als auch die Höhe der Rückzahlungsverpflichtung eine wesentliche Rolle, die jeweils dann im Einzelfall zu prüfen sind.

Rechtliche Grundlage und Gestaltung

Die Übernahme von Weiterbildungskosten verbunden mit einer Bleibeverpflichtung des Mitarbeiters und bei vorzeitigem Weggang dann mit einer Rückzahlungsverpflichtung, sind immer einzelvertraglich zu vereinbaren.

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