Die auf Grundlage des MiLoG von der Bundesregierung eingesetzte Mindestlohnkommission ist zuständig für Anpassungen der Mindestlohnhöhe.[1] Erstmals hatte die Kommission eine Anpassung mit Wirkung zum 1.1.2017 beschlossen und hat alle 2 Jahre über die Höhe zu entscheiden. Zum 1.10.2022 wurde der Mindestlohn durch das "Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" auf 12 EUR angehoben. Mit der nunmehr vierten Mindestlohnanpassungsverordnung beträgt der Mindestlohn seit dem 1.1.2024 12,41 EUR. Zum 1.1.2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 EUR.[2]

[1] § 4 Abs. 1 MiLoG; zu Besetzung und Verfahren vgl. §§ 4–8 MiLoG.
[2] Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns v. 24.11.2023, BGBl 2023 I, Nr. 321.

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