Sofern Arbeitnehmer über den Insolvenztag hinaus weiter beschäftigt werden, ist zunächst eine Abmeldung bis zum Tag der Insolvenz mit dem Abgabegrund "30" abzugeben. Gemeldet wird das tatsächlich erzielte Entgelt bzw. das Entgelt, auf das Anspruch besteht. Die erneute Anmeldung vom Insolvenztag an wird mit dem Abgabegrund "10" erstattet.

 
Wichtig

Betriebsnummer des insolventen Unternehmens

Im Rahmen einer Insolvenz kommt es vor, dass Insolvenzverwalter für das insolvente Unternehmen eine zeitlich befristete Betriebsnummer beim Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragen. Für die Meldungen ist zwingend die Betriebsnummer des insolventen Unternehmens zu verwenden.

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