In allen Entgeltmeldungen für geringfügig entlohnt Beschäftigte sind seit dem 1.1.2022 Angaben zur Art der Besteuerung aufzunehmen. Anzugeben sind

  • die Steuernummer des Arbeitgebers,
  • die Steueridentifikationsnummer des Beschäftigten und
  • die Art der Besteuerung mittels Kennzeichen.

Zur Art der Besteuerung sind folgende Kennzeichen zu verwenden:

  • 1 = Pauschalsteuer in Höhe von 2 %
  • 2 = alle anderen Möglichkeiten der Besteuerung

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge