Technisch fehlerhafte Meldungen werden innerhalb eines Arbeitstages mit einer Fehlermeldung durch Datenübertragung zurückgewiesen. Rückmeldungen zu abgegebenen Daten erfolgen über den GKV-Kommunikationsserver.

Der Arbeitgeber hat Meldungen der Sozialversicherungsträger mindestens einmal wöchentlich von den Kommunikationsservern abzurufen und zu verarbeiten. Der Abruf ist durch den Arbeitgeber zu quittieren. Mit dem Empfang gelten die Meldungen als dem Arbeitgeber zugegangen. 42 Tage nach Eingang der Quittung sind diese Meldungen durch den Sozialversicherungsträger zu löschen. Erfolgt keine Quittierung, werden Meldungen 42 Tage nach der Bereitstellung zum Abruf gelöscht.[1]

 
Hinweis

Abruf der Informationen vom Kommunikationsserver

Die Arbeitgeber müssen intern sicherstellen, dass die Meldungen rechtzeitig vom Kommunikationsserver abgerufen werden. Lücken im Meldeverlauf sollen vermieden werden. Andernfalls kann es passieren, dass Folgemeldungen von den Krankenkassen nicht verarbeitet werden können.

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