Für die Beurteilung der Frage, ob das regelmäßige Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR[1] liegt, werden mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen zusammengerechnet. Nur wenn das Gesamtentgelt innerhalb des Übergangsbereichs liegt, kann das Entgelt mithilfe des Faktors "F" umgerechnet und die besondere Beitragsverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer angewandt werden.

[1] Bis 31.12.2023: 520,01 EUR und 2.000 EUR; bis 31.12.2022: 520,01 EUR und 1.600 EUR; Bis 30.9.2022: 450,01 EUR und 1.300 EUR.

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