
Die Aufgaben des MD für die Krankenkasse sind
- die Beratung in grundsätzlichen Fragen der gesundheitlichen Versorgung (z. B. bei der Krankenhausplanung, Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung und bei der Wirksamkeit) sowie
die sozialmedizinische Begutachtung und Beratung bei Einzelfällen (nach Aktenlage oder körperlicher Untersuchung) z. B.
- die Notwendigkeit, Art und Umfang der Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Häusliche Krankenpflege,
- die Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung sowie die ordnungsgemäße Abrechnung,
- stichprobenartig die Notwendigkeit medizinischer Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen,
- die Unterstützung bei außervertraglichen Untersuchungs- bzw. Behandlungsmethoden und bei Behandlungsfehlern sowie
- bei Arbeitsunfähigkeit zur Sicherung des Behandlungserfolgs, Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit
durchzuführen.[1]
[1] § 275 SGB V.
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