BMF, 12.10.2009, IV C 5 - S 2361/09/10004

Bezug: BMF-Schreiben vom 4.3.2009, IV C 5 – S 2361/08/10003, DOK 2009/0120550 (BStBl 2009 I S. 460)

1 Anlage

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit der nach § 51 Abs. 4 Nr. 1a Einkommensteuergesetz aufzustellende Programmablaufplan für die Herstellung von Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer für das Jahr 2010 bekannt gemacht. Der Programmablaufplan berücksichtigt die Änderungen durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, die Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.004 Euro und die Anhebung der Tarifeckwerte um 330 Euro durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland sowie die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung West auf 66.000 Euro und die Festlegung für die Rentenversicherung Ost auf 55.800 Euro.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Anlage 1

 

Normenkette

EStG § 39 b

EStG § 51 Abs. 4 Nr. 1 a

 

Fundstellen

BStBl I, 2009, 1216

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