BMF, Schreiben v. 8.10.2009, IV C 5 - S 2361/09/10004/I A 5 - Vw 7430/09/10001, BStBl I 2009, 1192

Bezug: BMF-Schreiben vom 4.3.2009, IV C 5 – S 2363/07/0004/I A 5 – Vw 7430/04/0002, DOK 2009/0120357 (BStBl 2009 I S. 450)

1 Anlage

Mit Wirkung ab 2010 wird der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert. Der Programmablaufplan berücksichtigt den für 2010 geltenden Tarif, die Umsetzung des Faktorverfahrens gem. § 39f EStG nach dem Jahressteuergesetz 2009, die Änderungen durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung sowie die Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.004 Euro und Anhebung der Tarifeckwerte um 330 Euro durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht [ESt-Kartei NW § 39b].

Anlage1

 

Normenkette

EStG § 39b Abs. 8

 

Fundstellen

BStBl I, 2009, 1192

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