Die zu erstattende Lohnsteuer ist dem Betrag zu entnehmen, den der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum der Durchführung des Ausgleichs an Lohnsteuer erhoben hat. In der Lohnsteuer-Anmeldung für diesen Monat sind die im betrieblichen Lohnsteuer-Jahresausgleich erstatteten Beträge in einer Summe abzusetzen.

Ergibt sich ausnahmsweise ein Fehlbetrag, übersteigt also die Gesamterstattung die für den betreffenden Monat anzumeldenden Lohnsteuerbeträge, erstattet das Betriebsstättenfinanzamt aufgrund der eingereichten Lohnsteuer-Anmeldung den Mehrbetrag. Ein Erstattungsbetrag ist durch ein Minuszeichen in der Lohnsteuer-Anmeldung kenntlich zu machen.

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