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Kurzbeschreibung
Die Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen ist als Zusatz zum Hauptvordruck "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2024" zu verwenden, wenn sonstige Aufwendungen z.B. zu Unterhaltsleistungen, der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung oder Hinterbliebene oder der Pflege-Pauschbetrag beantragt werden.
Wichtige Hinweise
Die Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen ist als Zusatz zum Hauptvordruck "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2024" notwendig, wenn sonstige Aufwendungen beantragt werden. In die Anlage Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen kommen u. a.:
- Unterhaltsleistungen,
- Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung,
- Spenden und Mitgliedsbeiträge,
- der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung (= Behinderten-Pauschbetrag) oder Hinterbliebene,
- der Pflege-Pauschbetrag und
- außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art.
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2024 kann vom 1.10.2022 bis zum 30.11.2023 gestellt werden. Danach können etwaige Steuerermäßigungen nur noch bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden.
Seit dem 1.10.2021 können die amtlichen Lohnsteuervordrucke zum Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren über www.elster.de auch online an das Finanzamt übermittelt werden.
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