In einem Sammellohnkonto können bestimmte Teile des Arbeitslohns für mehrere Arbeitnehmer gemeinsam – außerhalb des für sie geführten individuellen Lohnkontos – aufgezeichnet werden. Dies ist dann vorteilhaft bzw. erforderlich, wenn der auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallende Teil des Bezugs nur schwer zu ermitteln ist. Dafür kommen z. B. in Betracht

  • die pauschale Nacherhebung der Lohnsteuer in einer größeren Zahl von Fällen,
  • die Abgabe unentgeltlicher oder verbilligter Mahlzeiten im Betrieb,[1]
  • Vorteile durch eine Betriebsveranstaltung,
  • Zuschüsse zur privaten Internetnutzung sowie
  • Fahrtkostenzuschüsse.

Aufzuzeichnen sind

  • der Tag der Zahlung,
  • die Zahl der bedachten Arbeitnehmer,
  • die Summe der insgesamt gezahlten Bezüge,
  • die Höhe der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer sowie
  • Hinweise auf die als Belege zum Sammellohnkonto aufzubewahrenden Unterlagen (z. B. Zahlungsnachweise, Bestätigung des Finanzamts über die Zulassung der Lohnsteuerpauschalierung mit besonderen (betriebsindividuellen) Pauschsteuersätzen).

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