Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) muss in erster Linie durch die Einrichtung eines Risikomanagementsystems für die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sichergestellt werden. Dieser Beitrag erläutert anhand von ausgewählten Beispielen, welche Schritte bei der Auswahl, Ausgestaltung, Einführung und Wirksamkeitskontrolle (= Überprüfung der Wirksamkeit) präventiver Maßnahmen im Rahmen eines solchen Managementsystems zu beachten sind.
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