Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten soll mehr Fairness und Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten schaffen. Für die betroffenen Großunternehmen bedeutet die verbesserte Beachtung der Menschenrechte bei den Zulieferern zusätzliche Anforderungen an Risikoanalyse, Risikomanagement, Beschwerdemanagement und Dokumentation. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1.1.2023 in Kraft getreten.
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