Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Litauen beschäftigt ist, beim litauischen Arbeitsministerium mit einem Entsendeblatt vor Beginn der Tätigkeit gemeldet werden. Hierbei müssen u. a. Angaben

  • zum deutschen Unternehmen,
  • zum entsandten Arbeitnehmer und
  • zur Entsendung in Litauen

gemacht werden.

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